Rechtsanwalt Torsten Geißler

Gebühren für Unternehmen

Zunächst gelten die grundsätzlichen Ausführungen für die Verbraucher. Alles hängt vom Gegenstandswert ab; selbst die Gebühren der Erstberatung - daher findet eine Beschränkung auf den Betrag in Höhe von 190,00 Euro netto wie bei Verbrauchern nicht statt.
Eine Rechtsschutzversicherung (RSV) ist hilfreich, deckt aber oft die spezifischen Risiken nicht ab.

Gerichtsverfahren

So eine RSV nicht zahlt, werden für gerichtliche Verfahren die Gebühren nach RVG berechnet.
Bitte beachten Sie, dass Gerichtskosten nach GKG hinzukommen können. Wegen der genauen Kosten, fragen Sie mich.

Außergerichtliche Tätigkeit

Die Gebühren für außergerichtliche Tätigkeiten bestimmen sich nach deren Charakter, der Angelegenheit und dem damit verbundenen Aufwand.

Hier besteht die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung.

Für viele Aufgaben des Rechtsanwalts bei der Vertretung und Betreuung von Unternehmen sind starre Vergütungen nicht sinnvoll oder angemessen.
Das RVG gibt hier auch nicht viel her, sondern stellt auf Indiviualvereinbarungen ab.

In diesem Bereich gibt es viele Möglichkeiten, die ich gern bereit bin, zu erläutern.