Rechtsanwalt Torsten Geißler

Gebühren

Guter Rat ist nicht immer teuer. Auch wenn man den Anwalt wie den Zahnarzt lieber von hinten sieht, ist es ratsam, sich rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. So können im Vorfeld Fehler vermieden und Kosten gespart werden.
Gleichwohl arbeitet der Anwalt nicht ohne Gebühr.

Grundlage für die Gebührenabrechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei die Berechnungen dort auf Grundlage des jeweiligen Streitwertes erfolgen. Im Falle des Streites vor Gericht, setzt dieses den maßgeblichen Streitwert fest. In der Regel entspricht der Streitwert dem wirtschaftlichen Interesse.

Im außergerichtlichen Bereich besteht die Möglichkeit, die Kosten nach dem Umfang des notwendigen Arbeitsaufwandes zu vereinbaren. Maßgeblich ist hier der erwartete Arbeitaufwand, die Bedeutung der Angelegenheit sowie das Haftungsrisiko.
Sollte das Haftungsrisko die bestehende Haftsumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übersteigen, kann die Deckungslücke auf Wunsch und gegen Entgelt gern mit Individualvereinbarung gesondert geschlossen werden.

Da das RVG teilweise unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmen vorsieht, informieren Sie sich bitte in den entsprechenden Rubriken meiner Internet-Präsens oder mittels persönlichem Kontakt zu mir.



Wollen Sie sich selbst einen Überblick über die nach RVG anfalllenden Kosten verschaffen, hilft Ihnen sicher der RVG-Rechner des Anwaltvereins.